DUH siegt gegen Brüderle und Rösler: Schluss mit geheimer Lobbyarbeit der Industrie!

Glückwunsch an die Deutsche Umwelthilfe (DUH)! Die DUH hat durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das das deutsche Umweltinformationsgesetz als nicht vereinbar mit der zugrundeliegenden EU-Richtlinie bezeichnet, einen Sieg gegenüber Rainer Brüderle und Philipp Rösler eingefahren. Die hatten als jeweiligen Wirtschaftsminister der DUH nämlich Einsicht in die Akten verweigert, aus denen vermutlich abzulesen ist, dass sich die Automobillobby 2010 massiv in die Ausgestaltung der Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) eingemischt hat und dafür sorgte, dass große Spritfresser besser eingestuft wurden als Kleinwagen.

Mit der Geheimniskrämerei ist jetzt Schluss. Denn: „Behörden, so der EuGH, können nur zum Schutz des Parlamentsgeheimnisses die Einsicht in ihre Akten verweigern. Der Schutz greift demnach bei der Erarbeitung von Gesetzen, nicht aber bei Rechtsverordnungen, die allein von der Exekutive erlassen werden.“ Und da große Teile des deutschen Umweltrechts über solche Rechtsverordnungen geregelt werden, wird das EuGH-Urteil auch in anderen Fällen noch sehr nützlich sein. Da werden jetzt hoffentlich einigen Lobbyisten die Knie weich werden. Und mit ein wenig mehr Transparenz und Demokratie kommt dann hoffentlich auch ein wenig mehr Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit in die Politik.

 

 

 

 


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