EU schlägt verantwortungslose Handelsstrategie für Mineralien aus Konfliktgebieten vor

Die Europäische Kommission hat heute einen lang erwarteten Vorschlag zur Regulierung von sog. Konfliktrohstoffen vorgestellt. NGO Aktivist/innen sind berechtigerweise mehr als verärgert über den schwachen Entwurf, der weit hinter bereits vereinbarten OECD Richtlinien und UN Guidelines zurückbleibt.

Worum geht es? Zitat aus dem Positions- und Hintergrundpapier des AK Rohstoffe der deutschen NGOs:

„Die Europäische Kommission hat unter dem Eindruck des Dodd Frank Act (DFA) in den USA eine eigene Initiative zu Konfliktrohstoffen angekündigt. […] Die Section 1502 des DFA verpflichtet alle Unternehmen, die an der US-Börse gelistet sind, jährlich an die US Security and Exchange Commission (SEC) zu berichten, ob zur Herstellung oder Funktionalität ihrer Produkte sogenannte Konfliktmineralien entlang der Lieferkette eingesetzt werden. Als „Konfliktmineralien“ werden Tantal, Zinn, Wolfram und deren Derivate sowie Gold bezeichnet, die aus der Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik, Südsudan, Uganda, Ruanda, Burundi, Tansania, Sambia oder Angola stammen. Ziel von DFA 1502 ist es nachzuweisen, dass die Rohstoffe, die in einem Produkt eingesetzt werden, nicht zur Finanzierung von bewaffneten Gruppen in der DR Kongo und den Nachbarländern beitragen. Ab 31. Mai 2014 muss jedes an der US-Börse gelistete Unternehmen für das Geschäftsjahr 2013 berichten, ob das Produkt Metalle aus Konfliktrohstoffen enthält.“

Doch was genau schlägt die Kommission jetzt vor und warum ist das nicht genug?

  • Statt verbindliche Rahmenbedingungen festzulegen, die eine Vielzahl europäischer Unternehmen zur Überprüfung ihrer Lieferketten – zur sogenannten gebührenden Sorgfaltspflicht – verpflichten würden, hat die EU-Kommission heute freiwillige Maßnahmen angekündigt. Diese gelten nur für Unternehmen, die die Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold bearbeitet oder unverarbeitet in den europäischen Markt einführen.Diese freiwillige Selbstverpflichtung zur Selbstzertifizierung gilt nur für eine begrenzte Zahl von Unternehmen und hat somit nur minimalen Einfluss auf die Rohstoffbeschaffung des Großteils der europäischen Unternehmen.
  • Der Entwurf selbst könnte wertlos werden, da die EU-Mitgliedsstaaten bereits den freiwilligen OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen zugestimmt haben.
  • Der Entwurf gilt nur für Zinn, Wolfram, Tantal und Gold. Andere Konfliktrohstoffe wie z.B. Kohle aus Kolumbien oder Edelsteine aus Simbabwe oder Burma bleiben außen vor.

Fazit: Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission zu „verantwortungsvoller Beschaffung von Rohstoffen aus Konfliktgebieten“ verhindert nicht, dass europäische Unternehmen mit dem Einkauf von Rohstoffen Konflikte oder Menschenrechtsverletzungen finanzieren. Es wird erwartet, dass das europäische Parlament und der Europäische Rat gegen Ende dieses Jahres den Entwurf aufnehmen. Bis dahin müssen Abgeordnete und Mitgliedstaaten es sich zur Priorität machen, die Gesetzgebung zu verbessern.

Der Entwurf der Kommission findet sich hier. Verschiedene Pressemitteilungen deutscher NGOs zum Entwurf der Kommission hier.


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