Bundestag erlaubt Fracking – Zivilgesellschaft fordert Verbot!

Am 24.6.2016 hat der Deutsche Bundestag ein Fracking-Erlaubnis-Gesetz verabschiedet. Damit wird eine Hochrisikotechnologie erlaubt, die Erdbeben auslösen kann, zur Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers führt und die Ära der fossilen Brennstoffe verlängert. Letztlich erlaubt das Gesetzespaket Fracking im Sandstein, auch in Natura-2000 Gebieten.

Der BUND hat hierzu eine sehr schöne Liste von Fragen und Antworten zusammengestellt:

Trägt Fracking zum Klimaschutz bei?

Nein, im Gegenteil. Die Gasförderung mittels Fracking ist doppelt klimaschädlich. Erstens entstehen während des Frackings Methan-Emissionen, hauptsächlich durch Lecks und undichte Stellen bei Bohrung und Transport. Methan ist 30-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid! Zweitens entstehen klimaschädliche Emissionen bei der Verbrennung des durch Fracking geförderten Erdgases.

und fordert gemeinsam mit vielen anderen ein echtes Fracking-Verbot (so könnte das aussehen):

Bietet das Fracking-Gesetzespaket vom Juni 2016 ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Fracking?

Nein. Das Gesetz macht es zwar für Menschen möglich, sich beim Genehmigungsverfahren einzubringen. Und auch naturschutzrechtliche Belange bekommen eine größere Rolle dabei. Das Gesetz verbietet zudem kommerzielles Schiefergasfracking und Sandsteinfracking dort, wo die Sauberkeit des Wassers von besonderer Bedeutung ist.

Gleichzeitig ignoriert das Gesetz aber die Klimaschädlichkeit des Frackings, erlaubt Fracking in bestimmten Naturschutzgebieten und bietet Wasserschutz nur in ausgewiesenen Regionen. Es verlangt keine naturverträgliche Entsorgung des Frackingabwassers und der durch Fracking entstandenen giftigen Bohrschlämme. Daher fordert der BUND, dass Fracking gesetzlich verboten wird, anstatt den Genehmigungsprozess für Frackingvorhaben zu verbessern.


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