Historischer Etappensieg im Fall Saúl vs. RWE beim Oberlandesgericht in Hamm: Fossile Konzerne können für Klimawandel zur rechtlichen Verantwortung gezogen werden

Konzerne können im Prinzip für Klimawandelschäden haftbar gemacht werden – das ist die starke Botschaft, die vom Oberlandesgericht Hamm heute ausgeht. Und sie hat wegweisende Bedeutung für eine regelrechte Flutwelle an neuen Klimaklagen, die gerade weltweit entsteht:

„Der 5. Zivilsenat des OLG Hamm hat heute Rechtsgeschichte geschrieben: Er hat klar zu erkennen gegeben, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützen. Damit geht die Klimaklage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE in die nächste Phase. Am 30.11. soll der Beschluss zur Beweisaufnahme verkündet werden. Im Rahmen dieser muss dann gezeigt werden, dass die Belege in diesem Einzelfall reichen, um RWE zu den geforderten Zahlungen zu verpflichten. Das heutige Votum des Gerichts hat aber schon jetzt Bedeutung für sehr viele vom Klimawandel bedrohte Menschen.“ (Pressemitteilung von Germanwatch)

Der als Fall des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE geht also weiter. Denn heute hat das Oberlandesgericht Hamm nach knapp dreistündiger Verhandlung deutlich gemacht, dass es bei dem Verfahren in die Beweisaufnahme gehen möchte. Der endgültige Beschluss zum Einstieg in das Beweisverfahren wird am 30.11.2017 um 12:00 Uhr, vom Oberlandesgericht Hamm verkündet. Trotz des wichtigen Etappensiegs bleibt es also spannend!

Warum dieser Fall so wichtig ist:

Das Verfahren ist ein Präzedenzfall, weil es ähnliche Rechtsvorschriften wie die hier angewendete in sehr vielen Ländern gibt. Luciano Lliuya möchte mit der Zivilklage erreichen, dass RWE entsprechend seinem Anteil an der Verursachung des Klimawandels für Schutzmaßnahmen an einem Gletschersee oberhalb der Andenstadt Huaraz aufkommt. Einem Großteil der 100.000-Einwohner-Stadt und damit auch der Familie und dem Haus von Luciano Lliuya drohen wegen der durch den Klimawandel beschleunigten Gletscherschmelze eine akute Flutgefahr. Ein Abbruch des schmelzenden Gletschers über dem vollen See könnte zu einer verheerenden Flutwelle führen, von der laut Studien bis zu 50.000 Menschen direkt betroffen wären.

Die für RWE tätige Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer lehnt die Anträge jedoch ab, die Vorinstanz – das Landgericht Essen – hatte die Klage abgewiesen. Dieses Urteil der ersten Instanz hält nach dem Votum von heute nicht. Der Energiekonzern RWE bezeichnet sich selbst als den größten CO2-Einzelemittenten in Europa. Das Unternehmen ist, so zeigt eine Untersuchung von 2014, für rund ein halbes Prozent aller weltweit seit Beginn der Industrialisierung durch menschliches Handeln freigesetzten Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Saúl ist in den letzten zwei Wochen bereits auf zahlreichen Veranstaltungen rund um die COP 23 in Bonn aufgetreten – war beim People’s Climate Summit und hat auf der Abschlusskundgebung der Groß-Demo am 4. November gesprochen.

Das Thema Klimawandelklagen und Rechtsinstrumente für Klimagerechtigkeit steht aber vor allem diese Woche in Bonn groß auf der Agenda – allerdings vor allem außerhalb der Verhandlungen. Hier ein kleiner Überblick über wichtige Veranstaltungen und Anlässe diese Woche:

  • In dem Fall The People vs. Arctic Oil, in dem Jugendliche in Norwegen gemeinsam mit Umweltverbänden gegen ihre Regierung klagen und sich dabei auf einen Artikel aus der norwegischen Verfassung berufen und ein Ende der Ölbohrungen in der Arktis fordern, haben ebenfalls heute die Verhandlungen begonnen.
  • Am Mittwoch (15. November) veranstalten Germanwatch und Heinrich-Böll-Stiftung einen Workshop für Jurist/innen, auf dem aktuelle und spannende Klimaklagen und Untersuchungen vorgestellt und diskutiert werden (unter anderem der Fall von Saúl und die Klage in Norwegen).
  • Am 16. November passieren gleich mehrere spannede Dinge:
    • Das Center vor International Environmental Law (CIEL) veröffentlicht eine aktuelle Zusammenfassung ihrer bahnbrechenden Recherche zu den Machenschaften der Ölindustrie und deren dunkler Geschichte von Klimawandelforschung und -leugnung, die die internationale Klimapolitik bis heute prägt. Dabei gibt es auch einen leinen Einblick in Strategien von Big Oil in Europa.
    • Vorgestellt wird diese Recherche („Smoke and Fumes“) bei unserem gemeinsamen offiziellen Side Event im Rahmen der COP 23: Rights and Responsibility – climate litigation in a Post-Paris world.
    • Ein weiteres spannendes Side Event befasst sich am gleichen Tag mit der Frage von „attribution“, also der Zuordnung von Klimaverantwortung. Hier stellt die Union of Concerned Scientists (UCS) ihre aktuelle Recherche vor.
    • Abends dann veranstalten viele Organisationen (darunter auch die Heinrich-Böll-Stiftung) gemeinsam mit Greenpeace einen Workshop, der Vertreter/innen von nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Kläger/innen zusammenbringt. Unter anderem geht es dabei um die Erfahrungen der spannenden Untersuchung auf den Philippinen und der Möglichkeit, diesen Ansatz auch in anderen Ländern so voranzutreiben. Klimawandel als Menschenrechtsthema!
  • Am 17. November von 11.30 bis 12:00 h schließlich veranstalten Heinrich-Böll-Stiftung, CIEL, Germanwatch, Greenpeace und Our Children’s Trust eine gemeinsame Pressekonferenz in der Bula-Zone der COP 23. Die Botschaft ist klar: Diese Klimaklagen und rechtlichen Schritte sind erst der Anfang. Wenn die Verhandlungen nicht den notwendigen Fortschritt bringen, dann gibt es auch andere Wege, den Entscheidungsträger/innen Dampf unter dem Hintern zu machen. Oder wie Carroll Muffet, Präsident und CEO von CIEL es ausdrückt:

„We are running out of time but not out of options.“

Übrigens: Ganz pünktlich gibt es nun endlich eine deutsche Fassung des guten Überblicksberichts von Klimaklagen weltweit, den UN Environment und Columbia Law School vor einer Weile veröffentlicht haben: Klimawandel vor Gericht – ein globaler Überblick

Englische Fassung hier. Und Französisch hier. (Spanisch kommt noch!)


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