Heute wird die neue und wachsende Welle von Klimaklagen weltweit durch eine weitere ergänzt. Und diesmal geht es gegen die EU: Von der Klimakrise betroffene Familien aus verschiedenen Ländern (innerhalb und außerhalb Europas) klagen vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Gericht der Europäischen Union. Der Vorwurf: Die EU-Klimaziele für 2030 liefern nicht den notwendigen Beitrag zur Abwendung gefährlicher Klimawandelfolgen und verletzen deshalb die Grundrechte der Klägerinnen und Kläger.
Dieses Video erklärt, worum es den Klägerinnen und Klägern geht:
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Heute haben zehn Familien aus fünf EU-Staaten sowie aus Kenia und Fidschi gemeinsam mit einer Jugendorganisation aus Schweden Klage gegen die Europäische Union eingereicht. Sie werfen der EU vor, dass die Klimaziele bis 2030 unzureichend seien und damit ihre Grundrechte verletzten. Es klagen ausschließlich Familien, die direkt von den negativen Folgen des Klimawandels bedroht sind. Eine solche Klage ist auf EU-Ebene bisher einzigartig. Die Familien wollen insbesondere erreichen, dass die EU den unzureichenden Reduktionspfad für die Emissionen sowie die Klima- und Energieziele für 2030 verbessert und die dafür notwendigen Maßnahmen verabschiedet.
Unter den Kläger/innen ist auch die dreiköpfige deutsche Familie Recktenwald von der ostfriesischen Insel Langeoog, deren Heimat durch den steigenden Meeresspiegel bedroht ist.
Familienporträt Familie Recktenwald:
Die Familie von Maike Recktenwald lebt seit vier Generationen auf einer Insel an der Nordseeküste. Das Eigentum und die Lebensgrundlage von Maike und Michael Recktenwald sind vom Klimawandel bedroht, dessen Auswirkungen sie schon jetzt zu spüren bekommen: „Der Klimawandel bringt die wahrscheinlich größten Veränderungen und Gefahren für uns. Wir möchten mit dieser Klage ein Zeichen setzen. Wir können es nicht ignorieren, denn wir sind schon jetzt von den ersten Auswirkungen betroffen“, erläutert Michael Recktenwald.
Durch den Anstieg des Meeresspiegels, Sturmfluten und die daraus resultierende Erosion der Dünen sind Eigentum und das Grundrecht auf Berufsfreiheit von Maike und Michael Recktenwald, etwa in Bezug auf ihr als Familienbetrieb geführtes Hotel und Restaurant, gefährdet. Die Familie hat die klimawandelbedingten Veränderungen seit Jahren beobachtet und ist sehr besorgt.
Auch die Trinkwasserversorgung der Insel ist bedroht. Durch den steigenden Meeresspiegel könnte Salzwasser in die einzige Trinkwasserquelle (eine sog. Süßwasserlinse) eindringen und auf Jahrzehnte unbrauchbar machen – mit gravierende Folgen für das Leben auf der Insel.
Der Anstieg des Meeresspiegels ist auf den Klimawandel zurückzuführen.
„Bei dieser Klage geht es nicht nur um unsere Familie und die aktuelle Situation, sondern um die Zukunft aller. Wir klagen vor allem für unsere Kinder, indirekt aber auch für kommende Generationen, die ein Recht darauf haben, zumindest ähnlich gute Lebensgrundlagen vorzufinden wie wir sie hatten. Was bei uns auf der Insel und in Norddeutschland passiert, ist ein globales Problem. Wir nehmen den Klimawandel besonders wahr, weil wir in und mit der Natur leben. Wir möchten, dass die Menschen und die EU ihrer Verantwortung für Klimaschutz gerecht werden.“, erklärt Maike Recktenwald. Gemeinsam mit ihrem Mann und jugendlichen Sohn beteiligt sie sich an der Klage.
Die Klage vor dem Gericht der Europäischen Union richtet sich gegen den Europäischen Rat und das Europäische Parlament. Konkret geht es gegen drei jüngst beschlossene Klima-Verordnungen und -Richtlinien der EU (ETS, Effort Sharing, LULUCF), die zur Implementierung des 2030-Ziels erlassen wurden.
Durch die schwachen Klimaziele (Verringerung der Emissionen um 40 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990), so die Argumentation, werden die Grundrechte der Klägerfamilien verletzt.
Das Besondere: Auf diese Grundrechte können sich auch Menschen außerhalb der EU berufen, wenn sie durch Rechtsakte der EU betroffen sind. Insbesondere geht es um die Grundrechte auf Leben und Gesundheit, auf das Wohl der Kinder sowie auf Eigentum und Berufsfreiheit.
Die Kläger/innen sind besonders bedroht von Klimawandelfolgen wie Wassermangel, Überschwemmungen, Rückzug von Eis und Schnee, Meeresspiegelanstieg sowie der Zunahme von Stürmen und Hitzewellen.
Die Klägerfamilien repräsentieren besondere Brennpunkte von Folgen des Klimawandels:
- Eine Familie von einer kleinen ostfriesischen Insel, deren Eigentum und berufliche Möglichkeiten (etwa touristische Dienstleistungen) durch den Meeresspiegelanstieg und Sturmfluten, die wegen des gestiegenen Meeresspiegels höher gelegene Gebiete erreichen, beeinträchtigt sind und sein werden.
- Familien aus Südfrankreich und Südportugal, deren Gesundheit, Eigentum und berufliche Möglichkeiten (etwa Landwirtschaft) durch Hitzewellen und Dürreperioden sowie Waldbrände verletzt sind.
- Eine Familie aus den italienischen Alpen, deren Eigentum und berufliche Möglichkeiten (Landwirtschaft und touristische Dienstleistungen) durch den Mangel an Schnee und Eis sowie die Temperatur- und Niederschlagsentwicklung gefährdet sind.
- Eine Familie aus den rumänischen Karpaten deren Lebensgrundlagen und traditionelle Berufe (Landwirtschaft und Viehhaltung) durch höhere Temperaturen und Wassermangel beeinträchtigt sind.
- Eine Familie aus dem Norden Kenias, deren Gesundheit und Bildungschancen durch Hitzewellen, Dürreperioden und Desertifikation beeinträchtigt werden.
- Eine Familie von den Fidschi-Inseln, die vor allem durch den Meeresspiegelanstieg, intensivere Stürme und dem akuten Korallensterben und Korallenbleiche in ihren Grundrechten verletzt sind.
- Die Jugendorganisation der Samen in Schweden, Sáminuorra, die schon jetzt beobachten, welche negativen Auswirkungen wärmere Winter und Sommer auf ihre Rentiere haben.
Vertreten werden die Familien durch den Juraprofessor Dr. Gerd Winter (Bremen), die in Hamburg ansässige Umweltanwältin Dr. Roda Verheyen sowie den Londoner Rechtsanwalt Hugo Leith.
Die Staaten der EU sind für rund zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich, die EU ist damit der drittgrößte Emittent hinter China und den USA.
Unterstützt werden die Klägerfamilien von mehreren Nichtregierungsorganisationen – darunter dem Climate Action Network Europe (CAN-E), Protect the Planet und Germanwatch. Die Wissenschaftler/innen des Thinktanks Climate Analytics steuern in dieser Rechtssache interdisziplinäres wissenschaftliches Hintergrundwissen bei.
Weitere Informationen zum Fall gibt es hier: https://peoplesclimatecase.caneurope.org/de/
Und hier man den den Fall durch eine Petition von WeMove.EU unterstützen.
Und Pressekontakte hier:
Stefan Küper
Pressesprecher Germanwatch
Tel.: 0151 252 110 72