Das Recht auf Entwicklung in Zeiten der Klimakrise

Wie kann Klimaschutz mit dem Recht der Armen auf Entwicklung vereinbart werden? Wie sähe eine weltweite Lastenteilung im Klimaschutz aus, die das Menschenrecht auf Entwicklung systematisch in den Mittelpunkt stellt?

Auf diese Fragen gibt die Publikation „The Right to Development in a climate-constrained World“ Antwort. Herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung, der britischen Entwicklungsorganisation Christian Aid, dem Stockholm Environment Institute und EcoEquity, einer US-Nichtregierungsorganisation, entwickelt sie einen Maßstab für Entwicklungsgerechtigkeit im Klimaregime.

Kernbestandteil des Ansatzes ist ein Indikator, der die in der Klimarahmenkonvention festgelegten Kriterien „Verantwortlichkeit für den Klimawandel“ und „Fähigkeit zum Klimaschutz“ in einem Indikator operationalisiert. Dabei werden nicht nur Durchschnittswerte der kumulierten Treibhausgasemissionen und des Bruttosozialprodukts einbezogen, sondern auch die Tatsache berücksichtigt, dass auch in Ländern wie China und Indien bereits eine Mittel- und Oberschicht existiert, die sowohl mitverantwortlich für den Klimawandel ist, als auch fähig ist, notwendige Belastungen durch den Klimaschutz zu schultern.

Den neuen Bericht „The Right to Development in a carbon-constrained World“ von Heinrich-Böll-Stiftung, Christian Aid, EcoEquity und Stockholm Environment Institute finden sie hier.