Japan hat recht … teilweise

by ciro@tokyo on flickrJapan ist kein unwichtiges Land in den Klimaverhandlungen und 2008 Präsident der G8. Häufig hat es sich allerdings in den Verhandlungen recht eng an die USA angelehnt.

Vor der Anfang kommender Woche in Bangkok stattfindenden nächsten Runde der Klimaverhandlungen hat nun der stellvertretende japanische Handelsminister eine Abkehr von dem 1997 im japanischen Kyoto festgelegten Basisjahr 1990 für die Festlegung von Klimaschutzverpflichtungen gefordert (AFP-Meldung). Im Kyoto-Protokoll wurden Klimaschutzverpflichtungen als Prozentsatz der Emissionen im Basisjahr 1990 vereinbart.

Dieses Basisjahr sei für die Europäer sehr vorteilhaft, weil 1990 ein wesentlicher Teil Europas noch Teil des sowjetischen Blocks gewesen sei. Danach seien dort die Emissionen als Ergebnis des Systemwechsels rasch zurückgegangen. Auch die Privatisierung des britischen Kohlesektors und die dortige Umstellung auf Erdgas sei erst nach 1990 erfolgt. Japan habe dagegen eine effiziente Energiepolitik bereits lange zuvor während der Ölkrisen verfolgt, und habe daher nach 1990 keine so großen Spielräume für Emissionsreduktionen gehabt.

Wo er recht hat, hat er recht. Emissionsreduktionen relativ zu einem Basisjahr zu vereinbaren, wie in Kyoto, ist immer sehr willkürlich. Wo immer man das Basisjahr setzt. Darum wird es auch nicht besser, zukünftig 2005 als Basisjahr zu vereinbaren, wie Japan nun vorschlägt. Damit würde man nur Länder belohnen, die bisher keinerlei Klimaschutzanstrengungen unternommen haben.

Nein, wir brauchen eine andere Grundlage für die Berechnung von Reduktionsverpflichtungen. Reduktionen relativ zu einem Basisjahr sind Spielarten eines „Grandfathering“ genannten Prinzips zur Verteilung von Emissionsrechten. „Großvaterrechte“ übersetzt die Wikipedia diesen englischen Fachbegriff. Ausgangspunkt ist das, was ein Akteur bisher emittiert hat, abzüglich eines Reduktionsfaktors der verhandelt wird. Anders gesagt: Wer bisher viel emittiert hat, bekommt auch viele Emissionsrechte. Wer wenig emittiert hat, bekommt wenige.

Eine Alternative zum Grandfathering wäre eine Verteilung von Klimaschutzverpflichtungen nach zwei Prinzipien:

Verantwortlichkeit für den Klimawandel (responsibility): Wer den Schaden angerichtet hat, muss ihn auch beseitigen. Als Verursacherprinzip in der Umweltpolitik lang etabliert.

Fähigkeit zum Klimaschutz (capability): Wenn für das Gemeinwohl Lasten zu tragen sind, dann müssen die Leistungsfähigeren einen größeren Anteil tragen als die Schwachen (ein z.B. in der Besteuerung weithin akzeptiertes Prinzip).

Beide Prinzipien sind bereits in Artikel 3.1 der Klimarahmenkonvention festgehalten: Die Vertragsparteien sollen auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten das Klimasystem zum Wohl heutiger und künftiger Generationen schützen.

Wie kann man das operationalisieren? Einen Vorschlag dafür haben wir im Greenhouse Development Rights Framework veröffentlicht und dafür bisher viel Unterstützung bekommen. Vielleicht sollten wir es auch dem japanischen Vize-Handelsminister schicken? Damit er seine Basisjahr-Probleme besser lösen kann…