AOSIS dürfen klagen – aber macht das Sinn?

Die New York Times (u.a.) berichtete kürzlich von etwas, das Klimagerechtigkeitsaktivist_innen aus der ganzen Welt schon lange fordern: dem Recht von Staaten, sich gegenseitig auf Grundlage ihrer Klimaschuld zu verklagen. Dies könnte ein Meilenstein sein. Zwar hat „nur“ die Foundation for International Environmental Law and Development (FIELD) eine Studie (pdf) hierzu erstellt, doch das Ergebnis ist eindeutig: Ja, sie dürfen. Doch in der Realität wird hier zwar Moral ein Stück weiter Recht, keineswegs aber umgesetzt. Soll Tuvalu (Pro-Kopf Emissionen unter 1t/Jahr ) denn Australien (18,8 t!) verklagen, wo es gleichzeitig dort um Asyl bittet? Verklagt dann China die USA und macht die diplomatischen Probleme noch komplizierter? Verklagt ein afrikanischer Staat dann Deutschland nur um von Rambo-Niebel die Entwicklungszusammenarbeit noch weiter gekürzt zu bekommen? I don’t think so!

Aber schön, wenn man wenigstens auf dem Papier Recht bekommt.


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