Bundesverwaltungsgericht in Österreich verbietet Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien aus Klimagründen

Die dritte Start- und Landebahn für den Flughafen Wien-Schwechat darf nicht gebaut werden. Das entschied gestern abend das Bundesverwaltungsgericht in Österreich. Die Entscheidung kam nicht nur für viele überraschend, sondern auch die Begründung ist erstaunlich. Denn das Gericht argumentiert mit den absehbaren Klimafolgen des Baus einer weiteren Start- und Landebahn:

Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen (standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf. Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen.

Spannend ist auch der klare Bezug auf internationale Verpflichtungen:

Mitberücksichtigt wurden bei dieser Entscheidung, dass die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die österreichische Bundesverfassung und die niederösterreichische Landesverfassung dem Umweltschutz und insbesondere dem Klimaschutz einen hohen Stellenwert einräumen und Österreich sich international und national zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet sowie im Rahmen des Klimaschutzgesetzes sektorale Emissionshöchstmengen bis 2020 festgelegt hat. Die Möglichkeiten des Flughafens, den CO2-Ausstoß durch eigene Maßnahmen zu verringern (wie etwa die Installation von Solar- bzw. Photovoltaik-Anlagen oder etwa die Umstellung der Wagenflotte auf Elektro-Autos) waren nicht ausreichend.

Und auch wenn absehbar, dass sich die Flughafenbetreiber nicht mit dem Urteil abgeben werden, so ist das definitiv für die Flughafengegnerinnen und -gegner ein Grund zu feiern – passend zum Auftakt des zweiten internationalen Kongresses Recht auf Gutes Leben Für Alle, der heute abend an der Wirtschaftsuniversität Wien eröffnet wurde.


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