Leitlinien zur Einschränkung von Plastikexporten

Ein Beitrag von Alexandra Caterbow

Ungebremster Export von Plastikmüll in Entwicklungsländer, das soll bald Geschichte sein. Letztes Jahr konnte ein wichtiger Sieg im Kampf gegen Plastikverschmutzung errungen werden. Die Vertragsstaatenkonferenz der Basel Konvention hat mehrere Beschlüsse getroffen, die den weltweiten Handel mit Plastikabfällen stark einschränken. So ist z.B. ab Januar 2021 der Export bestimmter Plastikabfälle aus der EU in nicht-OECD Staaten verboten. Dies betrifft z.B. Abfälle aus PVC oder einige Plastikgemische. Abfallexportfirmen müssen nun eine Reihe von Polymeren trennen (Ausnahmen: PE, PP, PET mixtures) und sicherstellen, dass sie im importierenden Land nicht in einer Deponie oder Müllverbrennungsanlage landen, bevor sie exportiert werden können.

Vom 1. bis 3. September trafen sich rund 600 Vertreter*innen von Regierungen, NGOs, Industrie und UN zum ersten Mal online zur Open Ended Working Group (OEWG-12) der Basel Konvention um verschiedene technische und regulatorische Guidelines und Empfehlungen zu diskutieren. Die Entscheidungen über diese Dokumente werden bei einem Präsenztreffen, dem zweiten Teil dieser OEWG-12, im März 2021 in Nairobi sowie bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Juli 2021 getroffen.

Mitgliedsstaaten und Interessenvertreter unterstrichen während des Treffens verschiedene Punkte:

Rolph Payet, Executive Secretary der Basel Konvention, betonte, dass viele Länder das Problem Plastikmüll beispielsweise durch die Verabschiedung entsprechender Gesetze angehen. Nun sei es wichtig, diese Initiativen zu unterstützen. Daher forderte er Hersteller, Händler und Verbraucher auf, die Produktion und Verwendung von Einwegkunststoff zu reduzieren, Kunststoff in geeignete Recyclingsysteme zu führen und Plastikabfall nicht einfach in die Umwelt zu werfen.

Payet merkte auch an, dass die Menge an Plastikmüll während der COVID-19-Pandemie zugenommen habe, aber es offensichtlich sei, dass die Zunahme der Produktion und Verwendung von Einwegkunststoff nicht der Weg zur Lösung des Problems ist. Abfalldeponien in Entwicklungsländern müssen vermieden werden.

Ein Vertreter Ghanas, der im Namen der afrikanischen Region sprach, betonte, dass die Welt vor neuen Herausforderungen wie Meeresmüll und Mikroplastik stehe. Ihre Bewältigung erfordere einen innovativen Ansatz und aktive gemeinschaftliche Anstrengungen.

Der Vertreter der lateinamerikanischen Länder würdigte das Inkrafttreten des Basel BAN-Amendments im Dezember 2019, das den Export gefährlicher Abfälle aus Industrieländern in Entwicklungsländer verbietet. Er erwähnte auch die Änderungen zu Plastikabfällen in den Anhängen der Basel Konvention, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten werden, und forderte die Länder auf, sie wirksam umzusetzen. So habe die Meeresverschmutzung durch Plastikmüll nicht nur negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, sondern auch auf die Fischerei oder den Tourismus. Die Teilnahme der Länder an der Plastic Waste Partnership, die im Rahmen der Basel Konvention eingerichtet wurde, sei von großer Bedeutung. Notwendig sei auch ein umweltverträglicher Umgang mit Meeresmüll und finanzielle Mittel, um schon die Entstehung von Plastikmüll zu verhindern und zu reduzieren.

Unter den verschiedenen technischen Richtlinien, die bei OEWG-12 vorgestellt wurden, waren auch solche zur Identifizierung, umweltgerechten Handhabung und Entsorgung von Plastikmüll. Die Vertreter Norwegens stellten fest, dass diese Richtlinien zwar gegenüber dem ersten Entwurf erheblich verbessert wurden, dass jedoch der Frage der Abfallvermeidung und der Verbesserung der Abfallqualität für die weitere Verarbeitung mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden müsse. Darüber hinaus sollten die Richtlinien die Länder bei der Umsetzung der Regelungen zu Plastik unterstützen.

Der Vertreter der Europäischen Union betonte die Fortschritte bei der Entwicklung der Plastic Waste Partnership. Außerdem wurde betont, dass die EU weiterhin zur Entwicklung und Entscheidungsfindung zum Thema Plastikmüll und den Kunststoffrichtlinien beitragen würde.

Der Vertreter von GAIA, der im Namen der Nichtregierungsorganisationen sprach, hielt fest, dass die Basel Konvention eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Plastikkrise spielen kann und dass die aktualisierten Richtlinien ein wichtiger Beitrag zur Lösung der Kunststoffkrise sein könnten. Die NGOs unterstützen den Beitrag Norwegens, dass der Abfallvermeidung und der Verbesserung der Wirksamkeit der Richtlinien mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.

Weitere Bereiche, die nach Ansicht der NGOs gestärkt werden sollten, sind:

– zur Technologie: Die Richtlinien sollten sich auf die beste verfügbare Technologie und die besten Umweltpraktiken zu Plastikmüll konzentrieren, anstatt über mögliche Veränderungen bei der Pyrolyse, der Vergasung und den Formen der chemischen Rückgewinnung von Kunststoffabfällen zu spekulieren, wenn es keine zuverlässigen Bewertungen der Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen gibt.

– Was die Abfallhierarchie betrifft, so sollten die Grenzen zwischen R3-Recyclingverfahren und R1-Rückgewinnung nicht verwischt werden. Das mechanische Recycling von Kunststoffen sollte klar von solchen Formen der thermischen Verwertung wie Pyrolyse und Vergasung getrennt werden, die letztendlich zur Bildung von Brennstoffen verwendet werden. Die Verarbeitung von Kunststoffen zu Brennstoffen sollte keinesfalls als Recycling betrachtet werden, und vage Formulierungen wie „chemisches Recycling“ oder sogar „fortgeschrittenes Recycling“ sollten vermieden werden. Eine solche Verdrehung der Abfallhierarchie und damit der Umweltfolgen verschiedener Prozesse untergräbt eine umweltgerechte Abfallwirtschaft und die Kreislaufwirtschaft.

– Die Leitlinien empfehlen leider keine klaren Beschränkungen der Umweltverschmutzung beim Transport von Kunststoffabfällen, sondern verweisen stattdessen auf freiwillige Beiträge der Industrie. Bisher haben freiwillige Maßnahmen die globale Plastikmüllkrise und die damit verbundene Umweltverschmutzung, insbesondere in den Entwicklungsländern, nicht eingedämmt und waren damit weitgehend wirkungslos.

Die OEWG-12 bittet die Mitgleidsstaaten der Basel Konvention und Beobachter um Kommentare zu den diskutierten Dokumenten. Sie sind auf der OAG-12-Website unter http://www.basel.int/TheConvention/OpenendedWorkingGroup(OEWG)/Meetings/OEWG12/Overview/tabid/8264/Default.aspx abrufbar.

Die zu kommentierenden Dokumente sind auch auf der Website der Konvention unter dem Abschnitt „Call for comments and follow-up to the online segment of the twelfth meeting of the Open-ended Working Group“ unter http://www.basel.int/?tabid=8530 verfügbar.

Insbesondere können auch Kommentare zum Entwurf praktischer Leitlinien für Kunststoffabfallverzeichnisse und Hintergrundinformationen über eine mögliche künftige Wirksamkeitsmessung abgegeben werden.

Der zweite Tag der OEWG-12 war ausschließlich side events gewidmet. Hier fand eine NGO-Veranstaltung mit dem Titel „Hidden dangers in plastic waste: the next challenge of the Basel Convention“ statt.

Die bei COP14 beschlossenen Änderungen der Anhänge II, VIII und IX für einige gemischte und kontaminierte Plastikabfälle waren ein wichtiger Schritt gefährlichen und unverantwortlichen Handel mit Kunststoffabfällen zu verhindern. Trotzdem hat sich COP14 nicht mit der Tatsache auseinandergesetzt, dass viele Kunststoffe, darunter auch solche, die auf der Liste des nicht-gefährlichen Abfalls (Annex IX) stehen, einige gefährliche Additive enthalten, welche als gefährlicher Abfall (Annex VIII) oder wenigstens als Annex II eingestuft werden sollen. Darüber hinaus sind einige der derzeit in Annex IX aufgeführten Polymere, darunter fluorierte Polymere, an sich schon gefährlich und können nicht als ungefährliche Abfälle behandelt werden. Diese offenen Fragen sollten dringend gelöst werden. NGO-Experten gaben im side event erste Antworten und präsentierten eine aktuelle Analyse von Deponien in Indonesien. Sie zeigt die reale Gefahr, die von solchen Kunststoffen ausgeht, die regelmäßig in Entwicklungsländer exportiert werden.

Die Präsentationen und Aufzeichnungen aller side events werden unter folgender Adresse verfügbar sein: http://www.basel.int/TheConvention/OpenendedWorkingGroup(OEWG)/Meetings/OEWG12/Sideevents/tabid/8425/Default.aspx

Weitere Informationen:

Earth Negotiations Bulletin: https://enb.iisd.org/vol20/enb2041e.html

Basel Action Network: https://www.ban.org/plastic-pollution-prevention

HEJSupport: https://hej-support.org/report-oewg-12-basel-convention-reduce-plastic-waste-trade/


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