Fracking-Verbote: Irland klar dafür aber Deutschland zeigt sich unentschlossen!

Ein Gastbeitrag von Andy Gheorghiu

Während das Irish Centre For Human Rights auf die schwerwiegenden negative Auswirkungen von Fracking hinweist, sieht die deutsche Experten*innenkommission zu Fracking keinen Grund, ein umfassendes Verbot zu empfehlen. Andy Gheorghiu stellt die Debattenschwerpunkte dar und erklärt, warum es wichtig ist, dass die Öffentlichkeit den Berichtsentwurf der deutschen Experten*innenkommission Fracking kommentiert.

Fracking ist eine höchst umstrittene Technik zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Öl und Gas) aus geologischen Schichten. Der rechtliche Rahmen für Fracking in Europa ist von Land zu Land unterschiedlich, aber die Technik als solche ist entweder ganz verboten oder ihr Einsatz eingeschränkt. Irland hat den strengsten Rechtsrahmen und erwägt sogar, die Einfuhr von Fracking-Gas zu verbieten. Deutschland hingegen hat Fracking nur in Schieferschichten verboten, lässt aber die Tür für Operationen in Sandsteinschichten und mögliche Forschungsprojekte für Schieferfracking offen.

International haben sich in den letzten Jahren eine Reihe renommierter Institutionen gegen Fracking ausgesprochen und dabei Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschenrechte, die Umwelt und auf das Klima vorgebracht. Im Mai 2018 hat beispielsweise das Völkertribunal zu Menschenrechten, Fracking und Klimawandel, ein international anerkanntes zivilgesellschaftliches Menschenrechtstribunal, Beweise zum Thema Fracking und dessen Auswirkungen vorgelegt bekommen. Darin enthalten waren Berichte von vier vorangegangenen Bürgertribunalen, die wissenschaftliche, technische, soziale, kulturelle und erfahrungsbezogene Zeugnisse von vielen Gemeindeorganisationen, Experten*innen und einzelnen Bürger*innen gesammelt hatten.

In der vorläufigen Stellungnahme der Richter aus 2018 heißt es: „Die Beweise zeigen eindeutig, dass die Prozesse des Frackings wesentlich zu anthropogenen Schäden, einschließlich Klimawandel und globaler Erwärmung, beitragen und massive Verletzungen einer Reihe von materiellen und prozeduralen Menschenrechten und den Rechten der Natur beinhalten…. Die Beweise zeigen auch, dass die Regierungen im Allgemeinen in ihrer Verantwortung versagt haben, die Industrie zu regulieren, um Menschen, Gemeinschaften und die Natur zu schützen. Darüber hinaus haben sie es versäumt, rechtzeitig und effektiv auf die Gefahren des Klimawandels – mitverursacht durch Fracking – zu reagieren.“ Im abschließenden Gutachten (veröffentlicht im April 2019) empfahl das Völkertribunal „Fracking zu verbieten“ und „den UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt zu bitten, die Verletzungen der Rechte von Mensch und Natur durch die unkonventionelle Öl- und Gasförderungsindustrie zu untersuchen.“

Frauen haben die Hauptlast der Auswirkungen zu tragen

Im März 2019 forderte der Ausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) die britische Regierung auf, „die Einführung eines umfassenden und vollständigen Verbots von Fracking zu erwägen„, um den Schutz der Menschenrechte von Mädchen und Frauen im ländlichen Raum zu gewährleisten. Wissenschaftliche Untersuchungen hatten zuvor ergeben, dass schwangere Frauen, die in der Nähe von aktiven Fracking-Bohrstellen in Pennsylvania leben, ein um 40 Prozent erhöhtes Risiko für Frühgeburten haben. Die Wahrscheinlichkeit der Einstufung der Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft ist um 30 Prozent höher.

Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt empfahl in seinem 2019er Safe Climate Berichtdie Ausweitung der umweltschädlichsten Arten der Gewinnung fossiler Brennstoffe zu verbieten, einschließlich Öl und Gas, das durch Hydraulic Fracturing (Fracking) … gewonnen wird„.

Der Bericht International Human Rights Impacts of Fracking des irischen Zentrums für Menschenrechte – veröffentlicht im Mai 2021 – verweist auf all diese Entscheidungen, und hebt auch die Bedeutung der Beweise hervor, die über die Jahre von den „Concerned Health Professionals of New York“ gesammelt und im „Compendium of Scientific, Medical and Media Findings Demonstrating Risks and Harms of Fracking“ (7. Auflage, veröffentlicht im Dezember 2020) dokumentiert wurden.

Unter Hinweis auf die vorhandenen überwältigenden Beweise für die Auswirkungen von Fracking und unter Verweis auf die Klimakrise, in der wir uns befinden, wurde mittlerweile auch eine Initiative zur Einbringung einer UN-Resolution für ein weltweites Fracking-Verbot auf dem Weg gebracht.

Die oben genannten Erkenntnisse, wissenschaftlichen Beweise und Empfehlungen hätten eigentlich für die deutsche Experten*innenkommission Fracking von erheblichem Interesse gewesen sein sollen. Immerhin hat sie die Aufgabe, den Deutschen Bundestag über die Sinnhaftigkeit von Fracking-Forschungsprojekten zu beraten und gleichzeitig gilt es eine Aussage zu treffen, ob das derzeitige deutsche Fracking-Verbot in Schieferschichten beibehalten oder vielleicht sogar auf Fracking in Sandsteinschichten ausgedehnt werden sollte. Laut Wasserhaushaltsgesetz soll noch in diesem Jahr eine Abstimmung im Bundestag darüber stattfinden.

Zusätzlich zu den oben erwähnten Berichten über Fracking erregte vor kurzem ein aktueller Bericht der Internationalen Energieagentur (IEA) viel Aufmerksamkeit. Immerhin sagt die IEA, dass die Förderung fossiler Brennstoffe jetzt gestoppt werden muss, um bis 2050 die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen und um eine Chance zu haben die Erderwärmung auf 1.5°C zu begrenzen. Darüber hinaus brandmarkte jüngst das deutsche Bundesverfassungsgericht das aktuelle Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig, weil es nicht weit genug geht, um zukünftige Generationen zu schützen.

Experten*innenkommission drängt nicht auf ein endgültiges Fracking-Verbot

Dennoch sagt die Expertenkommission, dass Fracking-Forschungsprojekte dazu beitragen könnten, die technische Machbarkeit zu verbessern, anstatt den Deutschen Bundestag aufzufordern, ein umfassendes, vollständiges und zeitunabhängiges Fracking-Verbot zu erwägen. Für ihre bisherigen Berichte stützte sich die Kommission auf Literatur und gab zusätzliche Gutachten in Auftrag, um Fragen zu Methanemissionen, Wasserverschmutzung und induzierter Seismizität zu beantworten. Interessanterweise gibt nur ein Bericht das oben erwähnte Kompendium als Quelle an.

Darüber hinaus gibt es im Methanemissionsbericht einen signifikanten Unterschied zwischen den aufgeführten Methanemissions-Leckageraten von 0,02 – 17,3 % im Bericht selbst und der Zusammenfassung des Berichts. Darin wird nur auf veraltete Daten zu Methanleckageraten der US Umweltbehörde EPA von bis zu 1,9 % verwiesen und dann behauptet, dass Fracking in Deutschland zu keinen höheren Methanleckageraten als 1 % führen dürfte. Dies wirft ernsthafte Fragen bezüglich des signifikanten Unterschieds zwischen Zusammenfassung und tatsächlichem Inhalt auf.

In ihrem jüngsten Berichtsentwurf – die endgültige Fassung wird am 30. Juni dem Deutschen Bundestag vorgelegt – schlägt die Experten*innenkommission vor, dass Überlegungen zu sozialen, wirtschaftlichen und klimatischen Auswirkungen sowie ein gesellschaftlicher Entscheidungsprozess notwendig sind, um zu entscheiden, ob Fracking in Schieferschichten eine Option sein soll.

Tatsache ist jedoch, dass Deutschland diese Debatte bereits zwischen 2010 und 2016 geführt hat und diese zum jetzigen Rechtsrahmen geführt hat. Die gesetzlichen Vorgaben weisen jedoch noch erhebliche Lücken auf und erlauben weiterhin Fracking in Sandstein. Abgesehen davon enthält der aktuelle Rechtsrahmen die Bestimmung, dass Deutschland das bestehende Verbot in Schieferschichten im Jahr 2021 erneut evaluieren muss, was bedeutet, dass der Bundestag in diesem Jahr erneut über das bestehende Fracking-Verbot abstimmen muss!

Die bisher gesammelten zentralen Erkenntnisse und wissenschaftlichen Beweise sind überwältigend. Wenn Deutschland es ernst meint mit dem Erreichen seiner Klimaziele und der Wahrung der Menschenrechte, brauchen wir ein umfassendes und vollständiges sowie zeitlich unabhängiges Fracking-Verbot.

Die Menschen sollten sich an die deutsche Experten*innenkommission wenden und sie auffordern, dem Bundestag zu empfehlen, ein vollständiges und zeitunabhängiges Fracking-Verbot einzuführen. Alles andere stünde im diametralen Widerspruch zu den vorliegenden Erkenntnissen über die Auswirkungen von Fracking.

Stellungnahmen zum Berichtsentwurf der Experten*innenkommission Fracking können bis zum 14. Juni, 10 Uhr MESZ, über das Kontaktformular und/oder per E-Mail an ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de versandt werden.


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