Vergangene Woche hat der UN-Menschrechtsrat (UN-HRC) in Genf bei seiner 48. Sitzung in der Resolution Nr. 43/13 das Recht auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht anerkannt. Dies war eine historische Entscheidung, denn damit wird auch auf dieser Ebene anerkannt, dass der Klimawandel und die fortschreitende weltweite Zerstörung der Umwelt Millionen von Menschen weltweit in ihren Menschenrechten verletzt.
Die Hohe Kommissaren der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, würdigte nach der Abstimmung auch die jahrzehntelangen Bemühungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Menschenrechtsinstitutionen, indigenen Organisationen und anderen, damit das Recht auf eine gesunde und saubere Umwelt auf UN-Ebene als Menschenrecht anerkannt wird.
Die Resolution wurde u.a. von der Schweiz, von Costa Rica, Marokko, den Malediven und Slowenien initiiert. Bei der Abstimmung enthielten sich Russland, Japan, China und Indien. Die russische Delegation hatte während der Menschrechtsratssitzung besonders nachdrücklich gegen die Anerkenntnis dieses Menschenrechts opponiert, weil es ihrer Auffassung nach nicht aus Sicht des Völkerrechts definiert sei und keine rechtliche Grundlage habe.
Der Klimaschutz wurde aus menschenrechtlicher Perspektive weiter dadurch gestärkt, dass in der gleichen Sitzung des UN-HRC auch die Berufung eines Sonderberichterstatters für Menschenrechte und Klimawandel beschlossen wurde.
Was aus der Anerkenntnis des Menschenrechts auf eine gesunde und saubere Umwelt rechtlich folgt, muss die Praxis in der Zukunft zeigen. Die Staaten werden durch die Entscheidung nicht unmittelbar ihre Gesetzgebung ändern müssen. Die Entscheidung wird aber eine Rolle spielen, wenn Umwelt- und Klimafragen vor nationale Gerichte gebracht werden und kann die Forderungen der Klagenden nach ambitionierterer Klima- und Umweltpolitik stärken. Ein Weg, den auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zum deutschen Klimaschutzgesetz im März dieses Jahres aufgezeigt hat.
Das Center for International Environmental Law sieht darin das Zeichen für den Anbruch einer neuen Ära für rechtsbasierte Klimapolitik.
Sébastien Duyck, Anwalt bei CIEL und Kampagnenmanager für Menschenrechte und Klimawandel dazu:
“Today’s decision should serve as a wake-up call to all governments, demanding that they prioritize protecting environmental human rights defenders and those most vulnerable to climate harms. Now that the UN has finally taken this outdue step, we must all — whether working for governments, businesses or civil society — make it a priority to prevent any further violation of this right for present and future generations.”